
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Wir erstellen Ihre Abrechnung termingerecht und so, dass sie formell und inhaltlich einer Prüfung standhält.
Zwei Varianten – je nach Bedarf
- Kleine Betriebskostenabrechnung: Kalt- und Abwasser werden zusammen mit Heizung und Warmwasser in einer Abrechnung verteilt.
- Vollständige Betriebskostenabrechnung: Alle umlagefähigen Kostenarten nach § 2 BetrKV in einem eigenen, klar gegliederten Dokument.
Umlagefähige Kostenarten nach § 2 BetrKV (Auswahl)
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Heizung und Warmwasser nach Heizkostenverordnung
- Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung und Gartenpflege
- Allgemeinstrom und Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Hauswart
- sonstige Betriebskosten, sofern im Mietvertrag vereinbart
Nicht umlagefähig sind unter anderem Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen. Bei der erstmaligen Abrechnung prüfen wir Ihre Belege auf Umlagefähigkeit und weisen Sie auf Auffälligkeiten hin.
Unser Ablauf
- Sie übermitteln Kostenbelege, Nutzerliste und Umlageschlüssel – per Portal, Datenaustausch oder auf Papier.
- Wir prüfen Vollständigkeit, Umlagefähigkeit und Plausibilität.
- Die Kosten werden nach Fläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch verteilt – so, wie es Ihre Mietverträge vorsehen.
- Sie erhalten Gesamtabrechnung, Einzelabrechnungen und einen Vorschlag für die neuen Vorauszahlungen.
Mehrwert für Ihre Mieter
Jede Einzelabrechnung zeigt Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Anteil und Vorauszahlungen nachvollziehbar. Auf Wunsch weisen wir die Anteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG gesondert aus – das erspart Ihnen viele Rückfragen zur Steuererklärung.
Eine Abrechnung, die beim ersten Mal stimmt, spart Rückfragen, Korrekturen und Ärger mit Fristen.
Ihre Vorteile
✅ Termingerecht innerhalb der Abrechnungsfrist
✅ Prüfung der Belege auf Umlagefähigkeit
✅ Frei wählbare Umlageschlüssel je Kostenart
✅ Tagesgenaue Aufteilung bei Nutzerwechsel
✅ Ausweis nach § 35a EStG
✅ Vorschlag für angepasste Vorauszahlungen
