
Fernablesung
Mit der Novelle der Heizkostenverordnung ist die Fernablesung zum Standard geworden. Fernablesbar heißt: Die Geräte können abgelesen werden, ohne die Wohnung zu betreten. Für Sie und Ihre Mieter entfallen Terminabsprachen, Nachtermine und Schätzungen.
Die Fristen der Heizkostenverordnung
- Seit 01.12.2021: Neu installierte Geräte müssen fernablesbar sein.
- Seit 01.12.2022: Neue fernablesbare Geräte müssen zusätzlich interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.
- Bis 31.12.2026: Nicht fernablesbare Bestandsgeräte sind nachzurüsten oder auszutauschen.
- Bis 31.12.2031: Auch ältere fernablesbare Geräte müssen die Anforderungen an die Interoperabilität erfüllen.
Fehlt die vorgeschriebene Ausstattung, dürfen Nutzer ihren Kostenanteil um 3 % kürzen – in jeder Abrechnung, solange der Zustand besteht (§ 12 HeizkostenV).
Walk-by oder stationäres Gateway
- Walk-by: Die Werte werden von außerhalb der Wohnung, etwa im Treppenhaus, per Funk empfangen.
- Stationäre Fernablesung: Ein Gateway im Gebäude sammelt die Daten und überträgt sie verschlüsselt per Mobilfunk. Monatswerte stehen automatisch bereit – die Voraussetzung für eine effiziente monatliche Verbrauchsinformation.
Offene Standards statt Insellösung
Wir setzen auf herstellerübergreifende Funkstandards wie wireless M-Bus nach OMS. Interoperable Geräte sichern Ihre Investition und lassen Ihnen die freie Wahl Ihres Dienstleisters. Funk-Rauchwarnmelder mit Ferninspektion lassen sich über dieselbe Infrastruktur betreiben.
So läuft die Umrüstung
- Bestandsaufnahme: Welche Geräte sind betroffen, welche lassen sich nachrüsten?
- Angebot mit Kauf-, Miet- oder Finanzierungsoption
- Ankündigung bei den Nutzern und Montage durch unsere Monteure
- Inbetriebnahme, Funktest und Übernahme der Stammdaten
- Laufender Betrieb mit Monatswerten und Plausibilitätsprüfung
Ihre Vorteile
✅ Heizkostenverordnung erfüllt, Kürzungsrisiko vermieden
✅ Keine Ablesetermine und Schätzungen mehr
✅ Monats- und Stichtagswerte auch bei Nutzerwechsel
✅ Interoperable, zukunftssichere Technik
✅ Verschlüsselte Datenübertragung
✅ Grundlage für Verbrauchsinformation und Effizienzanalysen
Tipp: Kaltwasserzähler fallen nicht unter die Heizkostenverordnung. Wir empfehlen dennoch, sie gleich mit umzurüsten – dann liegen alle Werte zum selben Stichtag vor.
